Der TecArt-Partner erhält für seine Vermittlungstätigkeiten Provisionen gemäß der jeweils gültigen Provisionsliste der TecArt Group. Die jeweils aktuellen Konditionen werden im geschützten Partnerbereich dem Partner bereit gestellt.
Der Anspruch auf eine Provision entsteht mit Zahlung des Kunden und dem unwiderruflichen Geldeingang bei der TecArt Group.Provisionsberechnung
Die TecArt Group berechnet die Provision anhand der jeweils gültigen Provisionsliste.
Die Provisionen werden monatlich ermittelt und als Guthaben für den TecArt-Partner bei der TecArt Group geführt. Das aktuelle Guthaben kann im geschützten Partnerbereich eingesehen werden. Der TecArt-Partner erhält zum 24. eines jeden Folgemonats eine Abrechnung über sein aktuelles Guthaben. Die Auszahlung erfolgt nur auf deutsche Bankkonten, wenn das Guthaben mindestens einen Wert von 25,- € überschreitet oder wird bei direkter Rechnungslegung an den Partner direkt mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.Sonstige Bestimmungen
Provisionen sind für die TecArt Group Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Sie werden als Nettobeträge ausgewiesen und zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer ausgezahlt. Der TecArt-Partner trägt die eigene Verantwortung, hierauf entfallene Steuern und Abgaben ordnungsgemäß zu entrichten.
Der Anspruch auf Zahlungen der Provisionen kann nicht abgetreten werden. Die TecArt Group kann das Guthaben des TecArt-Partners jederzeit mit eigenen Forderungen gegen den TecArt-Partner verrechnen oder bis zum Ausgleich eigener Ansprüche zurückbehalten.
Der TecArt-Partner ist verpflichtet, die Interessen des Unternehmers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Der TecArt-Partner ist in eigener Verantwortung verpflichtet, die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Er hat der TecArt Group unverzüglich etwaige ihm bekannte Verletzungen von Patent-, Musterschutz-, Warenzeichen- und/oder Urheberrechten bekannt zu geben. Er darf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm durch seine Tätigkeit für die TecArt Group in irgendwelcher Weise bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verwerten oder anderen Personen mitteilen.
Schulung
Der TecArt-Partner ist verpflichtet, sich mit dem Vertriebs- und Schulungsprogramm der TecArt Group vertraut zu machen. Die TecArt Group führt diesbezüglich in unregelmäßigen Abständen Produktschulungen durch, die vom Partner besucht werden sollten.
Neuerungen, die er für verkaufs- und schulungsrelevant hält und die nicht von der TecArt Group im Programm aufgenommen wurden, hat er bekannt zu geben.
Leistungserbringung
Der TecArt-Partner ist in der Art und Weise seiner Leistungserbringung gegenüber dem Kunden frei. In jedem Fall hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde vollständig und wahrheitsgemäß über die vermittelten Produkte und Leistungen der TecArt Group unterrichtet wird. Der TecArt-Partner hat sicherzustellen, dass der Kunde über alle Rechte und Pflichten aufgeklärt wird, dieser die AGB der TecArt Group zu Kenntnis nehmen kann und die Vertragsunterlagen vollständig sind.
Werbung
Der TecArt-Partner ist verpflichtet, jede von ihm durchgeführte Werbemaßnahme im eigenen Namen und auf eigene Kosten durchzuführen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung im Einzelfall geschlossen.
Der TecArt-Partner darf zu Werbung mit Produkten der TecArt Group ausschließlich Material verwenden, was von der TecArt Group vorher genehmigt worden ist. Der Name „TecArt“ ist eine eingetragene Marke.
Der Partner wird Geschäfte mit Produkten der TecArt Group durch das eingeführte Partner-Logo ausweisen und dieses auf seiner Homepage verlinken. Zusätzlich kann das Partner-Logo auch auf Geschäftspapieren, Visitenkarte oder an eventuellen Geschäftsräumen angebracht werden. Eine Abstimmung über die Anbringung ist in jedem Fall durch die TecArt Group zu genehmigen und muss den CI/CD-Richtlinien der TecArt Group entsprechen, welche bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Der TecArt-Partner hält die TecArt Group von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung irgendwelcher ihm obliegenden Pflichten entstehen, es sei denn, diese ist auf die Verletzung einer der TecArt Group obliegenden Pflicht zurückzuführen.
Über von der TecArt Group abgelehnte Kunden erhält der TecArt-Partner gesondert Mitteilung und auf Aufforderung des TecArt-Partner auch eine kurze Begründung.
Die TecArt Group gewährt dem vermittelnden Unternehmen einen Kundenschutz für die Dauer von 3 Monaten und zahlt die jeweils zutreffende Provision bei Vertragsabschluss.
Dieser Bestandsschutz tritt nur in Kraft, wenn der TecArt-Partner alle ihm bekannten Interessenten/Leads an die TecArt Group in schriftlicher Form per Formular oder E-Mail meldet.
Nach 3 Monaten hat der TecArt-Partner das Recht den Bestandsschutz für den Interessenten um weitere 3 Monate zu verlängern, wenn bisherige Verhandlungen stattfanden. Erfolgt keine Verlängerung besitz die TecArt Group das Recht zu entscheiden wie mit dem Interessenten weiter verfahren wird.
Finden Verhandlungen eines anderen TecArt-Partners mit dem gleichen Interessenten statt und es erfolgt ein gültiger Verkaufsabschluss, erhält derjenige die Tipp-Provision, der den Interessenten der TecArt Group zuerst meldete.
Die TecArt Group wird den TecArt-Partner unverzüglich über Probleme bei der Erfüllung ihrer Pflichten informieren und dafür Sorge tragen, dass Abhilfe geleistet wird.
Die TecArt Group stellt dem TecArt-Partner die Software im Umfang des TecArt-Partner-Programms mit Unterlagen (in digitaler Form) zur Verfügung. Die TecArt Group stellt dem TecArt-Partner Unterlagen zusammen und in ausreichender Zahl zur Verfügung, die den Inhalt der Produkte definieren.
Der Ersatz mittelbarer oder Mangelfolgeschäden sowie der Ersatz entgangenen Gewinns sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Dritte wird ebenfalls ausgeschlossen.
Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Über Änderungen am Vertrag und dem TecArt-Partner-Programm wird der Partner von der TecArt Group schriftlich informiert. Die Änderungen werden mit einer Frist von 14 Tagen akzeptiert. Das Recht den Vertrag aus diesem Grund zum Ablauf eines Quartals zu kündigen bleibt davon unberührt. Im Falle eines Widerspruchs obliegt es der TecArt Group den Vertrag zu kündigen.
Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund auch für einen einzelnen Auftrag bleibt hiervon unberührt. Zu den Gründen zählen unter anderem die Verletzung der beschriebenen Pflichten, Qualitätsmängel, die beim Partner trotz vorheriger Abmahnung nicht behoben wurden, die Verletzung der Marken- und Urheberrechte oder Insolvenz-, Konkurs- oder Vergleichsverfahren.
Nach Beendigung des Vertrages erlöschen alle Provisionsansprüche für die Zukunft. Die TecArt Group erstellt eine Schlussabrechnung. Der TecArt-Partner hat der TecArt Group alle Arbeitsmaterialien unverzüglich herauszugeben. Des Weiteren werden die möglichen TecArt Kunden, laufende Verträge und alle Unterlagen in diesem Zusammenhang, die beim TecArt-Partner gewonnen wurden oder bei ihm gepflegt wurden, an die TecArt Group übergeben
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Erfurt.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorhergehenden. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.